Struktur der IB-Hochschule Berlin
Hochschulleitung
1. Die Hochschule wird durch einen Rektor geleitet. Er wird vom Träger für jeweils fünf Jahre berufen und kann durch diesen abberufen werden. Der Senat hat ein Vorschlagsrecht. Der Rektor ist zugleich hauptberuflicher Hochschullehrer der Hochschule.
2. Der Rektor vertritt die Hochschule nach innen und außen und ist zuständig für alle nicht dem Senat übertragenen Aufgaben.
3. Dem Rektor ist die Teilnahme an allen Sitzungen von Gremien und Ausschüssen zu ermöglichen. Er ist zu allen Sitzungen einzuladen. Er kann sich bei der Teilnahme vertreten lassen.
4. Der Rektor wird durch bis zu zwei Prorektoren vertreten. Diese werden durch den Träger auf Vorschlag des Rektors für zwei Jahre berufen.
5. Es wird ein Verwaltungsleiter mit der Amtsbezeichnung Kanzler bestellt. Dieser gehört der Hochschulleitung an. Er wird durch den Rektor für zwei Jahre berufen. Der Kanzler unterstützt das Rektorat bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Zu seinen Aufgaben gehört die Wirtschafts- und Personalverwaltung, mit Ausnahme der Lehrevaluation der in § 100 BerlHG genannten Lehrkräfte. Der Rektor kann ihm allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen. Der Kanzler ist Beauftragter für den Haushalt.
6. Erneute Berufungen des Rektors, der Prorektoren und des Kanzlers sind zulässig.
