Die KfW senkt den Zinssatz für den Studienkredit auf 0 %, das Bundesbildungsministerium übernimmt dafür die Kosten.
Besonders Studierende sind in der Coronapandemie-Zeit von Jobverlusten betroffen. Wie mit dieser finanziellen Not umzugehen ist, darüber gab es bis dato keine Einigkeit. Im Gespräch waren unter anderem eine Ausweitung des BaföG, nun kam man aber zu einer anderen Lösung: Die KfW senkt den Zinssatz für den Studienkredit auf 0 %, das Bundesbildungsministerium übernimmt dafür die Kosten.
Wer profitiert vom neuen Zinssatz?
Der Zinssatz von 0% gilt ab dem 01.05.2020 für alle, die sich in der sogenannten Auszahlungsphase befinden. Also diejenigen unter den Studierenden, die aktuell den Studienkredit erhalten, weil zum Beispiel Einkünfte aus dem Nebenjob wegfallen. Und auch für ausländische Studierende soll der Studienkredit nun zugänglich sein. Für alle, die sich bereits in der Rückzahlungsphase befinden oder in der Karenzzeit, gilt dieser Zinssatz nicht, sie zahlen den normalen Zinssatz.
Wo erhalte ich mehr Informationen?
Der 0 % Zinssatz gilt bis zum 31.03.2021. Für diese Zeit übernimmt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Kosten. Ab dem 01.04.2021 gilt dann wieder der reguläre Zinssatz, der jeweils für 6 Monate festgelegt wird. Der Studienkredit kann bis zu einer Höhe von 650 € pro Monat in Anspruch genommen werden und es gilt eine Altersgrenze von 44 Jahren. Wer sich mehr informieren möchte, bekommt hier alle Informationen zum Studienkredit in sehr übersichtlicher Form aufgelistet.